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   BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89   

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BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 (https://dejure.org/1991,957)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 9 C 82.89 (https://dejure.org/1991,957)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 9 C 82.89 (https://dejure.org/1991,957)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 442
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinen eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 ).

    Das Bundesverfassungsgericht verlangt für die Bejahung einer inländischen Fluchtalternative ebenfalls, daß der Asylsuchende in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315).

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind, damit das religiöse Existenzminimum als Voraussetzung für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative gewährleistet ist, bei der hier in Rede stehenden archaischen und von mündlicher Überlieferung geprägten Religionsform die besonderen, schlechthin unverzichtbaren Voraussetzungen der Religionsausübung in den Blick zu nehmen: Für die Jeziden kann insoweit die Aufrechterhaltung einer Familienstruktur im Sinne eines für die Ausübung der Kulthandlungen notwendigen Gruppenzusammenhalts und, damit einhergehend, einer Verbindung mit einer Priesterfamilie in Betracht kommen (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - BVerfGE 81, 58 ).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinen eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 ).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89
    Zwar ist im Urteil des Senats vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72) noch offengelassen, ob die Verfolgungsfreiheit am Ort der inländischen Fluchtalternative auch dann die Asylanerkennung hindert, wenn der Asylsuchende dort kein Existenzminimum findet, und der Anspruch des Betroffenen in einem solchen Fall auf Schutz vor Abschiebung in das drohende Verderben reduziert wäre.
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89
    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß die Annahme einer zumutbaren Fluchtalternative ausscheidet, wenn der Ausländer an dem Alternativort bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tod führt (Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 338/92

    Gruppenverfolgung von Jeziden bei Rückkehr in die Türkei, keine inländische

    Eine derartige inländische Fluchtalternative besteht, wenn der Betroffene in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, BVerfGE 80, 315 = EZAR 201 Nr. 20, u. 10.11.1989 - 2 BvR 403/84 u. a. -, BVerfGE 81, 58 = EZAR 203 Nr. 5; BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).

    Dadurch werden die Jeziden in anderen Landesteilen ebenso wie in ihrer Heimatregion gehindert, dasjenige Maß an Zusammenhalt in Religionsfamilien zu finden, welches sie zur Wahrung ihres religiösen Existenzminimums benötigen (vgl. BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3139/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

    Eine derartige inländische Fluchtalternative besteht, wenn der Betroffene in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. --, BVerfGE 80, 315 = EZAR 201 Nr. 20, u. 10.11.1989 - 2 BvR 403/84 u. a. --, BVerfGE 81, 58 = EZAR 203 Nr. 5; BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).

    Dadurch werden die Jeziden in anderen Landesteilen ebenso wie in ihrer Heimatregion gehindert, dasjenige Maß an Zusammenhalt in Religionsfamilien zu finden, welches sie zur Wahrung ihres religiösen Existenzminimums benötigen (vgl. BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88

    Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit -

    Eine derartige inländische Fluchtalternative besteht, wenn der Betroffene in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, 10.07.1989 -- 2 BvR 502/86 u. a. --, BVerfGE 80, 315 = EZAR 201 Nr. 20, u. 10.11.1989 - 2 BvR 403/84 u. a. --, BVerfGE 81, 58 = EZAR 203 Nr. 5; BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 --).

    Dadurch werden die Jeziden in anderen Landesteilen ebenso wie in ihrer Heimatregion gehindert, dasjenige Maß an Zusammenhalt in Religionsfamilien zu finden, welches sie zur Wahrung ihres religiösen Existenzminimums benötigen (vgl. BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 --).

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

    Eine derartige inländische Fluchtalternative besteht, wenn der Betroffene in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, BVerfGE 80, 315 = EZAR 201 Nr. 20, u. 10.11.1989 - 2 BvR 403/84 u. a. -, BVerfGE 81, 58 = EZAR 203 Nr. 5; BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).

    Dadurch werden die Jeziden in anderen Landesteilen ebenso wie in ihrer Heimatregion gehindert, dasjenige Maß an Zusammenhalt in Religionsfamilien zu finden, welches sie zur Wahrung ihres religiösen Existenzminimums benötigen (vgl. BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).

  • VGH Hessen, 02.12.1991 - 12 UE 3485/88

    Politische Verfolgung von Jeziden in der Türkei; Familienasyl

    Eine derartige inländische Fluchtalternative besteht, wenn der Betroffene in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315 = EZAR 201 Nr. 20, und 10.11.1989 - 2 BvR 403/84 u.a. -, BVerfGE 81, 58 = EZAR 203 Nr. 5; BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).

    Dadurch werden die Jeziden in anderen Landesteilen ebenso wie in ihrer Heimatregion gehindert, dasjenige Maß an Zusammenhalt in Religionsfamilien zu finden, welches sie zur Wahrung ihres religiösen Existenzminimums benötigen (vgl. BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2038/88

    Asylverpflichtungsklage eines türkischen Staatsangehörigen jezidischer

    Eine derartige inländische Fluchtalternative besteht, wenn der Betroffene in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, 10.07.1989 -- 2 BvR 502/86 u. a. --, BVerfGE 80, 315 = EZAR 201 Nr. 20, u. 10.11.1989 - 2 BvR 403/84 u. a. --, BVerfGE 81, 58 = EZAR 203 Nr. 5; BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 --).

    Dadurch werden die Jeziden in anderen Landesteilen ebenso wie in ihrer Heimatregion gehindert, dasjenige Maß an Zusammenhalt in Religionsfamilien zu finden, welches sie zur Wahrung ihres religiösen Existenzminimums benötigen (vgl. BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 --).

  • VGH Hessen, 25.11.1991 - 12 UE 3213/88

    Asylrecht: Situation der Jeziden in der Türkei; Familienasyl nach AsylVfG § 7a

    Eine derartige inländische Fluchtalternative besteht, wenn der Betroffene in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, BVerfGE 80, 315 = EZAR 201 Nr. 20, u. 10.11.1989 - 2 BvR 403/84 u. a. -, BVerfGE 81, 58 = EZAR 203 Nr. 5; BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).

    Dadurch werden die Jeziden in anderen Landesteilen ebenso wie in ihrer Heimatregion gehindert, dasjenige Maß an Zusammenhalt in Religionsfamilien zu finden, welches sie zur Wahrung ihres religiösen Existenzminimums benötigen (vgl. BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2625/90

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

    Eine derartige inländische Fluchtalternative besteht, wenn der Betroffene in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, BVerfGE 80, 315 = EZAR 201 Nr. 20, u. 10.11.1989 - 2 BvR 403/84 u. a. -, BVerfGE 81, 58 = EZAR 203 Nr. 5; BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).

    Dadurch werden die Jeziden in anderen Landesteilen ebenso wie in ihrer Heimatregion gehindert, dasjenige Maß an Zusammenhalt in Religionsfamilien zu finden, welches sie zur Wahrung ihres religiösen Existenzminimums benötigen (vgl. BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).

  • VGH Hessen, 23.11.1992 - 12 UE 2590/89

    Zur Situation der Kurden in der Türkei - Gruppenverfolgung verneint - Möglichkeit

    Eine der artige inländische Fluchtalternative besteht, wenn der Betroffene in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, BVerfGE 80, 315 = EZAR 201 Nr. 20, u. 10.11.1989 - 2 BvR 403/84 u. a. -, BVerfGE 81, 58 = EZAR 203 Nr. 5; BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 82.89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1998 - A 6 S 3421/96

    Afghanistan: Abschiebungshindernis trotz lediglich regional begrenzter

    Sonstige Mindestanforderungen an die Qualität und Verfolgungssicherheit des Aufenthalts in der Ausweichregion bedarf es nicht (vgl. demgegenüber für das Asylrecht BVerfGE 80, 58, 65 ff.; BVerwG, Urteil vom 15.1.1991 - 9 C 82.89 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 141: zum sog. religiösen Existenzminimum; BVerfG, Kb. vom 24.3.1997 - 2 BvR 1024/95 -, NVwZ 1997, 65 ff., BVerwG, Beschluß vom 24.3.1995 - 9 B 747.94 -, Buchholz a.a.O. § 1 AsylVfG Nr. 177: wirtschaftlicher Mindeststandard); insbesondere wirkt sich auch hier eine eventuell bereits früher aufgetretene Gefahrenlage (Wiederholungsgefahr) nicht im Prognosemaßstab günstig aus, eine hinreichende Sicherheit vor einem Wiederauftreten der Gefahr wird nicht verlangt (vgl. demgegenüber beim Asyl BVerwGE 80, 315, 342 ff.; BVerwG, Urteil vom 30.4.1996 - 9 C 171.95 -, Buchholz a.a.O. § 1 AsylVfG Nr. 187).
  • VGH Hessen, 26.09.1994 - 12 UE 170/94

    Im Einzelfall fehlende inländische Fluchtalternative für einen individuell

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - A 12 S 1478/90

    Zur Situation der Jeziden in der Türkei - keine unmittelbare oder mittelbare

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3141/88

    Erfolglose Asylverpflichtungsklage eines türkischen Ehepaares kurdischer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90

    Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 2 Nr 1 unabhängig von

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - A 12 S 1380/91

    Bejahung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 1 im Falle des Familienasyls

  • OVG Niedersachsen, 15.02.1994 - 11 L 1173/93
  • VG Freiburg, 21.10.1992 - A 2 K 10261/92

    Asylanerkennung eines türkischen Kurden mit alevitischem Glauben; Asylerhebliche

  • VG Wiesbaden, 13.05.1992 - VIII E 5909/88

    Anspruch auf Anerkennung als politisch Verfolgter ; Asylantrag eines türkischen

  • VG Weimar, 20.08.2008 - 7 K 20268/06

    Russland, Rassisten, Skinheads, Übergriffe, Rassismus, Verfolgung durch Dritte,

  • BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 93.91

    Inländische Fluchtalternative syrisch-orthodoxer Christen in der Türkei -

  • VG Schleswig, 29.03.2007 - 12 A 181/05

    Verfolgungsfreie Orte in der Russischen Föderation für tschetschenische

  • VG Schleswig, 31.07.2008 - 12 A 219/05

    Russland, interner Schutz, interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie,

  • VG Schleswig, 20.11.2008 - 12 A 267/05

    Russland, Glaubwürdigkeit, Kabardino-Balkarien, Verfolgung durch Dritte,

  • VG Schleswig, 19.06.2008 - 12 A 276/05
  • VG Ansbach, 21.01.1991 - AN 13 K 90.40643
  • VG Schleswig, 14.08.2008 - 12 A 205/05

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, inländische Fluchtalternative, interner

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